Gutachtenleistungen & Honorare

Gutachtenleistungen & Honorare

Die Abrechnung der Gutachtenleistungen richtet sich nach der Komplexität des Bewertungsobjekts.

1. Komplett-Gutachten (Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB)

Ein vollumfängliches Gutachten, das alle rechtlichen und baulichen Gegebenheiten berücksichtigt und den Verkehrswert
fundiert bestimmt. Es eignet sich z. B. für:

Honorarkosten für Verkehrswertgutachten (Richtwerte):

Hinweis: Bei komplexen Objekten (z. B. Hotels) oder schwierigen rechtlichen Rahmenbedingungen (z. B. Erbbaurecht,
Wohnrechte, Wegerechte) kann das Honorar entsprechend höher ausfallen.


2. alternative : Kurzgutachten (indikativer Wert)

Ein Kurzgutachten liefert einen rein indikativen Immobilienwert, basierend auf einer stark reduzierten Datengrundlage.
Es ist nicht geeignet für steuerliche oder gerichtliche Zwecke und entspricht nicht den Anforderungen eines
Verkehrswertgutachtens nach § 194 BauGB.

Geeignet für:

Honorarkosten für Kurzgutachten:

Hinweis: Die Kosten sind abhängig von der Komplexität des Objekts und den zu bewertenden Rechten


Leistungsumfang & Aufwand von Gutachten

Ein fundiertes Gutachten erfordert umfangreiche Leistungen, u. a.:

Bearbeitungszeit:

In der Regel 2 – 4 Wochen, je nach Objektart und Verfügbarkeit der Unterlagen.