Gutachtenleistungen & Honorare
Gutachtenleistungen & Honorare
Die Abrechnung der Gutachtenleistungen richtet sich nach der Komplexität des Bewertungsobjekts.
1. Komplett-Gutachten (Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB)
Ein vollumfängliches Gutachten, das alle rechtlichen und baulichen Gegebenheiten berücksichtigt und den Verkehrswert
fundiert bestimmt. Es eignet sich z. B. für:
- Kauf / Verkauf
- Scheidung / Zugewinnausgleich
- Erbauseinandersetzung
- steuerliche Zwecke (Finanzamt)
- gerichtliche Auseinandersetzungen
Honorarkosten für Verkehrswertgutachten (Richtwerte):
Die Kosten für Verkehrswertgutachten liegen in der Regel zwischen €: 1.500 € – 2.000 €.
Hinweis: Bei komplexen Objekten (z. B. Hotels) oder schwierigen rechtlichen Rahmenbedingungen (z. B. Erbbaurecht,
Wohnrechte, Wegerechte) kann das Honorar entsprechend höher ausfallen.
2. alternative : Kurzgutachten (indikativer Wert)
Ein Kurzgutachten liefert einen rein indikativen Immobilienwert, basierend auf einer stark reduzierten Datengrundlage.
Es ist nicht geeignet für steuerliche oder gerichtliche Zwecke und entspricht nicht den Anforderungen eines
Verkehrswertgutachtens nach § 194 BauGB.
Geeignet für:
- Erste Wertorientierung
- interne Entscheidungsgrundlagen
- Einschätzung vor einem Kaufangebot
Honorarkosten für Kurzgutachten:
Die Kosten für Kurzgutachten liegen in der Regel zwischen €: 900 € – 1.200 €.
Hinweis: Die Kosten sind abhängig von der Komplexität des Objekts und den zu bewertenden Rechten
Leistungsumfang & Aufwand von Gutachten
Ein fundiertes Gutachten erfordert umfangreiche Leistungen, u. a.:
- Objektbesichtigung und Dokumentation
- Berechnungen und textliche Ausarbeitung (Ø 30 Seiten)
- Einsicht und Auswertung zahlreicher Unterlagen
- Behördenrecherchen bei bis zu 10 Stellen (z. B. Grundbuchamt, Bauamt, Kataster, Altlasten, Sanierungsbehörde etc.)
- Fachliteratur und ggf. Expertenkonsultationen
Bearbeitungszeit:
In der Regel 2 – 4 Wochen, je nach Objektart und Verfügbarkeit der Unterlagen.
(C) 2025 Monika Depta Dipl. Ing. (FH) |
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