Immobilienbewertung
Monika Depta
Bewertung
Bewertung
Was versteht man unter dem Begriff „Verkehrswert“?
Der Verkehrswert (auch Marktwert genannt) beschreibt den Preis, der zu einem bestimmten Stichtag
im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung:
- der rechtlichen Gegebenheiten,
- der tatsächlichen Eigenschaften,
- der sonstigen Beschaffenheit
- und der Lage des Grundstücks
erzielt werden könnte – ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse.
Dies ist gesetzlich in § 194 BauGB definiert.
Ein Verkehrswertgutachten wird in der Regel beauftragt, wenn zum Beispiel:
- eine Immobilie gekauft oder verkauft wird,
- eine Erbauseinandersetzung stattfindet,
- eine Scheidung oder Vermögensaufteilung ansteht,
- oder Banken eine objektive Einschätzung benötigen.
Ein solches Gutachten bietet eine verlässliche, nachvollziehbare und neutrale Bewertung.
Bewertungsobjekte
Folgende Immobilienarten und Rechte können bewertet werden:
Wohnimmobilien
- Ein- und Zweifamilienhäuser
- Reihen- und Doppelhäuser
- Eigentumswohnungen und Teileigentum
- Mehrfamilienwohnhäuser
Gewerbeimmobilien
- Wohn- und Geschäftshäuser
Unbebaute Grundstücke
- Grundstücke ohne Bebauung (z. B. Bauplätze)
Grundstücksgleiche Rechte
Dienstbarkeiten / Reallasten
- Wohnrechte
- Nießbrauch
- Dauerwohnrechte
- Geh- und Fahrrechte
Wertbewusst entscheiden
Ich stelle sicher, dass Sie:
- nicht unter Marktwert verkaufen, und
- nicht über Marktwert kaufen.
Kontaktieren Sie mich für nähere Informationen!
(C) 2025 Monika Depta Dipl. Ing. (FH) |
DATENSCHUTZ |
IMPRESSUM