Bewertung

Bewertung

Was versteht man unter dem Begriff „Verkehrswert“?

Der Verkehrswert (auch Marktwert genannt) beschreibt den Preis, der zu einem bestimmten Stichtag
im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung:

erzielt werden könnte – ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse.
Dies ist gesetzlich in § 194 BauGB definiert.

Ein Verkehrswertgutachten wird in der Regel beauftragt, wenn zum Beispiel:

Ein solches Gutachten bietet eine verlässliche, nachvollziehbare und neutrale Bewertung.

Bewertungsobjekte

Folgende Immobilienarten und Rechte können bewertet werden:

Wohnimmobilien

Gewerbeimmobilien

Unbebaute Grundstücke

Grundstücksgleiche Rechte

Dienstbarkeiten / Reallasten

Wertbewusst entscheiden

Ich stelle sicher, dass Sie:

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